
17. April 2023
In den vergangenen Wochen gab es mehrere öffentliche Beiträge zu organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt, die in freiwillig oder unfreiwillig am Thema interessierten Personenkreisen für Diskussionen gesorgt haben. Neben den Äußerungen des Magazins SPIEGEL (2023) liegen zwei Stellungnahmen aus der Rechtspsychologie vor (DGPs 2023, BDP 2023).
Desinformation für Fortgeschrittene
Der Betroffenenrat hat in seiner ersten aktuellen Positionierung die laufenden Diskussionen als unwürdig bezeichnet (BR 2023). Die Perspektiven, die im SPIEGEL-Artikel erstaunlich einseitig Raum erhalten haben, sind nicht neu. Bereits 2018 hat der Betroffenenrat angemerkt, dass die Debatte um die Frage, ob es rituelle Gewalt eigentlich gäbe, alt ist (BR 2018). Ursprünglich tauchte die Debatte im Fahrwasser von Theorien auf, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder selten sei und Anschuldigungen gegenüber Eltern – vor allem Vätern – meist den Betroffenen oftmals von ihren (feministischen) Therapeut*innen eingeredet worden seien (Richardson 2015). Darüber hinaus wären sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen womöglich nicht schädlich, wie einzelne Vertreter*