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Interessenvereinigung zur Aufklärung und Vernetzung 

gegen organisierte sexualisierte und rituelle Gewalt

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Kinderhandel? Was hat das mit der Schweiz zu tun?

Kinderschutz Schweiz: Kinderhandel ist ein komplexes Verbrechen und meist nicht einfach zu erkennen. Nur wenn eine Ausbeutungssituation eines Kindes erkannt wird, hat es die Chance, aus dieser Situation befreit zu werden und die nötige kindergerechte Unterstützung zu erhalten.



Unter Kinderhandel wird die Verbringung eines Kindes an einen anderen Ort, die Übergabe an eine Drittperson oder die Entgegennahme eines Kindes mit dem Ziel, das Kind auszubeuten, verstanden. Kinderhandel ist nach Art. 182 des Strafgesetzbuches (StGB) verboten. Trotzdem kommt er auch in der Schweiz in unterschiedlichen Ausprägungen vor. Kinder werden beispielsweise als Arbeitskraft ausgebeutet, zwecks sexueller Ausbeutung verkauft oder in eine Zwangsheirat gedrängt. Sie werden gezwungen zu betteln oder kriminelle Taten wie Einbrüche oder Drogenhandel zu begehen. In der Regel erleben die betroffenen Kinder nicht nur eine einzige Ausbeutungsform, sondern sie sind multidimensionaler Ausbeutung ausgesetzt. Opfer sind in sämtlichen Altersgruppen von Kindern zu finden.


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