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Interessenvereinigung zur Aufklärung und Vernetzung 

gegen organisierte sexualisierte und rituelle Gewalt

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gegen organisierte sexualisierte und ritualisierte Gewalt

CARA stellt Fragen

Aktualisiert: 5. Juni 2021

Ich gehe davon aus, dass in der Schweiz rund 100‘000 Kinder von sexualisierter Gewalt betroffen sind. In jeder Schulklasse sitzen zwei bis drei betroffene Kinder.


Ein Artikel von Werner Tschan, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.

 

Unter Ritueller Gewalt versteht man körperliche, seelische oder sexualisierte Misshandlungen durch Tätergruppen, in erster Linie mit dem Ziel der kommerziellen Ausbeutung. Viele der Täter üben diese Handlungen aus sadistischen Motiven aus; sie empfinden Genugtuung am Quälen der ihnen ausgelieferten Kinder und Erwachsenen. Gezielte Konditionierungen und Mind Controll Techniken spielen bei dieser Form von Gewaltausübung eine zentrale Rolle.

Die Gewalthandlungen müssen auf Grund ihres strafbaren Charakters geheim gehalten werden – unabhängig davon ob durch kriminelle Organisationen, Sekten oder (para)staatliche Geheimdienste verübt.

Die betroffenen Personen, Kinder-, Jugendliche oder Erwachsene, sind extremster Gewalt ausgesetzt. Kinder verstehen nicht, was mit ihnen geschieht – sie können sich bei Erwachsenen kaum bemerkbar machen – die meisten Betroffenen unterliegen ohnehin einem Schweigegebot mit Drohungen gegen Leib und Leben.

Die resultierenden Folgen auf die Entwicklung und die Gesundheit (Psyche und Körper) bei Betroffenen werden in der heutigen Medizin unter dem Begriff der Traumafolgestörungen eingeordnet.

Ich gehe davon aus, dass in der Schweiz rund 100‘000 Kinder von sexualisierter Gewalt betroffen sind. In jeder Schulklasse sitzen zwei bis drei betroffene Kinder. Fast jede Person in der Schweiz hat Nachbarn oder Bekannte, die als Täter in Frage kommen. Bereits im Kinderschutzbericht von 1992 zu Händen des Bundesrates sprachen Experten von 40‘000 kindlichen Opfern. Mindestens jede dritte erwachsene Person hat in der Schweiz Gewalt, meist in der Familie resp. der Partnerschaft, erlebt. Darüber wird kaum gesprochen – es ist ein Tabu.


„Im Namen Gottes des Allmächtigen!“ So beginnt unsere Bundesverfassung. „Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit“. So Art. 10, Absatz 2 der ddBundesverfassung. Im Übereinkommen über die Rechte des Kindes, abgeschlossen am 20. Nov. 1989, von der Bundesversammlung am 13.12.1996 genehmigt, die Ratifikationsurkunde durch die Schweiz am 24.02.1997 hinterlegt und am 26.03.1997 in Kraft getreten, heisst es unter Art. 4: „Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Massnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte. Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen die Vertragsstaaten derartige Massnahmen unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit“.


Sexualisierte Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung, die beide Geschlechter betrifft. Sexualisierte Gewalt ist kein Genderproblem, wie lange behauptet wurde. Vorfälle wie beispielsweise „Colonia Dignitad“ durch eine christliche Sekte von deutschen Auswanderern in Chile, der Ku-Klux-Klan in den Südstaaten der USA oder die in Irland gefundenen 796 Kinderskelette, gefunden in Heimen für unverheiratete Mütter (NZZ Nr. 11, 15.01.2021), sind nur einige Beispiele derart grauenhafter Vorkommnisse. Wieso hat man die Kinderskelette erst jetzt gefunden, wo doch in den Heimen von 1920 bis 1990 an die 9000 Kinder verstarben? 2015 war ein Massengrab in der westirischen Kleinstadt Tuam im St. Mary’s Mother and Baby Home entdeckt worden, wo die 796 Kinderleichen verscharrt worden waren. Von einem einzigen Kind gab es eine Bestattungsurkunde. Viele der Kinder waren in einen Abwassertank geworfen worden, wo Ende der 1980er Jahre Arbeiter ein erstes Massengrab entdeckten. Eine betroffene Mutter, Philomena Lee, der ihr Kind 1952 weggenommen worden war, hatte jahrzehntelang vergeblich eine Untersuchung gefordert. Schon 1975 waren zwei Kinder beim Spielen auf dem Gelände des Heimes auf menschliche Knochen gestossen. Die Funde waren von den Behörden jahrzehntelang nicht weiterverfolgt worden. Die beiden Aktivisten Paul Redmond und Séan Crowe sind der Meinung: „Das Schlimmste kommt erst noch, weil die Details der riesigen Heime von St. Patrick’s, Bessborough und der Abtei in Sean Ross noch offengelegt werden müssen“. Allein in diesem drei Heimen sollen mehr als 4000 Kinder und Babys in Schuhkartons und Lumpen beerdigt worden sein.



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